Die niedersächsische Ehrenamtskarte
Mit der Vergabe der Ehrenamtskarte würdigen das Land Niedersachsen und die Gemeinde Stuhr herausragendes ehrenamtliches und freiwilliges Engagement in unserer Gesellschaft. Antragsfristen sind halbjährlich (31. 03. und 30. 09. des Jahres).
Mehr Informationen finden Sie hier: Ehrenamtskarte in Stuhr
und auf dem Flyer
Verschiedene Vergünstigungen können mit der Ehrenamtskarte in Anspruch genommen werden.
Was ist Ehrenamt?
Versicherungsschutz in Niedersachen
Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zur Versicherung bei ehrenamtlichen Tätgkeiten